Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Teilnahme an der 26. Diepholzer Berufsmesse 2026

Inhaltsverzeichnis

1. Veranstalter und Träger

Veranstalter und wirtschaftlicher Träger:

KURSZukunft GmbH & Co. KG

Eschenweg 5, 49356 Diepholz

0177 / 3129489
maik.schwenker@kurszukunft.de
www.kurszukunft.de / www.diepholzer-berufsmesse.de

2. Veranstaltungsort und -zeit

Die 26. Diepholzer Berufsmesse findet statt:

Freitag, 05. Juni 2026 (8:30 – 14:00 Uhr)

Samstag, 06. Juni 2026 (9:30 – 14:00 Uhr)

Ort: Großmarktgelände, 49356 Diepholz

3. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular auf:

www.diepholzer-berufsmesse.de/unternehmen/anmeldung
  • Die Eintragung muss vollständig, korrekt und gut lesbar erfolgen
  • Für Folgen aus unvollständigen oder fehlerhaften Angaben haftet der Aussteller
  • Nach Eingang der Anmeldung erhält der Aussteller eine verbindliche Auftragsbestätigung sowie eine Rechnung
  • Mit dem Versand der Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als rechtsverbindlich geschlossen
  • Erfolgt innerhalb von acht (8) Tagen kein Widerspruch, gelten die Angaben als akzeptiert

4. Zulassung und Vertragsverhältnis

  • Die Zulassung erfolgt ausschließlich durch die Ausstellungsleitung und wird schriftlich bestätigt
  • Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht
  • Die Zulassung ist personengebunden und nicht übertragbar

Wichtiger Hinweis: Verstöße gegen vertragliche Verpflichtungen, insbesondere bei ausstehender Zahlung, führen zum Ausschluss vom Messebetrieb. In diesem Fall kann der Stand auf Kosten des Ausstellers geräumt werden.

5. Rücktritt und Nichtteilnahme

Ein Rücktritt von der Teilnahme muss schriftlich erfolgen. Die Rücktrittskosten richten sich nach dem Zeitpunkt der Erklärung:

Rücktritt bis einschließlich 31.01.2026:

75%

der Standgebühr

Rücktritt ab dem 01.02.2026:

100%

der Standgebühr

Zusätzliche Kosten: Kann der gebuchte Stand nicht weitervermietet werden, wird zusätzlich eine pauschale Organisationsentschädigung in Höhe von 25% der Standgebühr erhoben.

Nichtteilnahme (Nichtbeschickung) gilt als Rücktritt. Dem Aussteller bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Standmiete (Beteiligungsgebühr)

3 x 4 m1.080 €
12 m²
3 x 6 m1.530 €
18 m²
3 x 8 m1.980 €
24 m²
6 x 6 m2.880 €
36 m²
Außenflächenauf Anfrage

8. Anzeigen im Messemagazin

1/1 Seite500 €
1/2 Seite300 €

9. Auf- und Abbau

Aufbau

Beginn: Donnerstag, 04.06.2026, ab 08:00 Uhr

Ende: Donnerstag, 04.06.2026, bis 18:00 Uhr

Abbau

Unmittelbar nach Messeschluss am 06.06.2026 bis 18:00 Uhr

Nach Absprache ist ein Abbau am Montag möglich

Wichtiger Hinweis: Für Schäden oder nicht abgebaute Gegenstände haftet der Aussteller. Nicht entfernte Güter werden auf Kosten und Risiko des Ausstellers eingelagert.

10. Reinigung und Entsorgung

  • Die Ausstellungsleitung sorgt für die Reinigung der Gänge
  • Verpackungsmaterial, Leergut und Müll sind vom Aussteller ordnungsgemäß in bereitgestellten Containern zu entsorgen oder mitzunehmen

11. Werbung

  • Werbung außerhalb des gemieteten Standbereichs ist nicht gestattet
  • Unerlaubtes Verteilen von Flyern, Werbematerialien o. ä. führt zum Ausschluss

12. Versicherung und Haftung

Die Ausstellungsleitung verfügt über eine Haftpflichtversicherung, die sich ausschließlich auf eigene Schäden und Verpflichtungen bezieht.

Eigenverantwortung: Für Schäden an Ausstellungsgütern, Diebstahl oder Vandalismus ist der Aussteller selbst verantwortlich. Wertgegenstände sind über Nacht gesichert zu verwahren.

13. Sicherheits- und Brandschutzvorgaben

  • Alle Maschinen, Geräte, Kabel usw. sind mit den erforderlichen Schutzvorrichtungen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV/VDE) auszustatten
  • Feuerlöscher und Notausgänge dürfen nicht verstellt oder abgedeckt werden
  • Die Inbetriebnahme von Heizgeräten, offenen Flammen, Kochstellen oder Maschinen bedarf der schriftlichen Genehmigung
  • Brennbare Stoffe dürfen nicht gelagert werden (Papier, Stroh, Holzwolle etc.)
  • Elektrische Anlagen müssen den VDE-Vorschriften entsprechen
  • Nur Gummischlauchleitungen (NMH) dürfen verwendet werden

14. Hausrecht und Verhalten auf dem Gelände

Die Ausstellungsleitung übt auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Mit der Zulassung akzeptiert der Aussteller die AGB sowie alle weiteren behördlichen und veranstaltungsbezogenen Vorschriften.

15. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der Aussteller werden ausschließlich zur Durchführung der Messe verarbeitet und gespeichert. Es gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

16. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Messe werden zu Dokumentations-, Werbe- und Pressezwecken Foto- und Videoaufnahmen gemacht.

Mit der Teilnahme erklärt sich der Aussteller mit der unentgeltlichen Nutzung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch die KURSZukunft GmbH & Co. KG einverstanden.

17. Absage der Messe / Höhere Gewalt

Muss die Messe aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder anderer unvorhersehbarer Umstände abgesagt oder verschoben werden:

  • Besteht kein Anspruch auf Ersatz von Schäden oder entgangenem Gewinn
  • Bereits gezahlte Standgebühren werden anteilig zurückerstattet, sofern kein Ersatztermin angeboten wird

18. Sonderabsprachen

Individuelle Vereinbarungen und Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Ausstellungsleitung.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort: Diepholz
  • Gerichtsstand für Kaufleute oder juristische Personen: Walsrode (unabhängig vom Streitwert)
  • Für Mahnverfahren: Diepholz

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